Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung droht der Sozialfall!

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Statistisch gesehen scheidet jeder vierte Arbeitnehmer aufgrund einer Berufsunfähigkeit frühzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit im Sinne der Absicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Diese fängt im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit den entstehenden Einkommensverlust aus. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen ist demnach dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer durch Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50%. Es gibt allerdings gestaffelte Tarife, die bereits bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 33 bzw. 25% eine Rentenzahlung vorsehen. Dafür wird die volle Rente zumeist erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 75% fällig.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann existenssichern sein!

Notwendig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem deshalb, weil die gesetzliche Rentenversicherung dieses Risiko nur in geringem Umfang absichert. Stark eingeschränkte Leistungen erhalten insbesondere diejenigen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden. Denn dann wird die volle Erwerbminderungsrente nur dann ausbezahlt, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Ist der Versicherte dagegen weniger als sechs Stunden einsatzfähig, bezahlt man nur noch die Hälfte dieser Summe aus. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente ist derart gering, dass sie nicht annähernd die finanziellen Einbußen auszugleichen vermag. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung droht den Betroffenen demnach der Sozialfall. Auf den erlernten Beruf nimmt die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin keine Rücksicht. So kann der Versicherer von einem Akademiker ohne weiteres verlangen, eine Stelle als Pförtner oder Nachtwächter anzunehmen.

Weitere Berufsunfähigkeitsversicherung Informationen

Deshalb ist bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Verzicht der abstrakten Verweisung zu achten. Denn dann darf man den Versicherten nur auf einen Beruf verweisen, der den erworbenen Fähigkeiten entspricht. Für die Höhe des Beitrags sind die Merkmale des Versicherungsnehmers sowie die konkrete Vertragsgestaltung ausschlaggebend. Zu den persönlichen Merkmalen zählen etwa Beruf, Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Hobbys. Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto geringer der Beitrag. Schließlich steigt das zugrundeliegende Risiko mit zunehmendem Alter.

Ganz entscheidend hängt das Versicherungsrisiko ferner vom ausgeübten Beruf ab. Wer kaufmännisch tätig ist, zahlt deutlich weniger als jemand, der einen körperlich anstrengenden Beruf ausübt. Wechselt man nach Abschluss des Vertrages den Beruf, so ist dies dem Versicherer zu melden. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Dynamik eingeschlossen werden. Dabei erhöhen sich jedes Jahr Versicherungssumme und Beitrag um einen vorher festgelegten Prozentsatz. Hierdurch kann man der jährlichen Geldentwertung entgegengewirken.

Sinnvoll ist zudem die Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie. So kann nachträglich bei Veränderung bestimmter Lebensumstände (z. B. Heirat oder Geburt eines Kindes) die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

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