Rentenversicherung – Ihr sicheres Zusatzeinkommen im Alter

Im Ruhestand möchte man finanzielle Sicherheit genießen, genau dafür gibt es die Privatrente oder Private Rentenversicherung. Die private Rentenversicherung macht Sie unabhängiger von der gesetzlichen Rente und sorgt dafür, dass Sie später nicht mit einem Bruchteil Ihres Nettogehaltes dastehen. Fangen Sie deshalb so früh wie möglich mit Ihrer privaten Altersvorsorge an. Mit regelmäßigen monatlichen Beiträgen können Sie bis zum Eintritt ins Rentenalter ein lebenslang garantiertes Zusatzeinkommen aufbauen.

Bei der Rentenversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung unterschieden. Die GRV versichert gegen drei unterschiedliche Risiken – die verminderte Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrente, und Alter (Altersrente). Finanziert wird die GRV durch gesetzlich vorgeschriebene Beitragsleistungen. Diese werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen und sind von der Höhe des Einkommens abhängig. Die Beitragszahlungen erfolgen im Zuge der Krankenkassenabgaben und werden vom zuständigen Sozialversicherungsträger an die Pensionsversicherung abgetreten.

Sicherheitsvergleich

Die Finanzkraft eines Lebensversicherungsunternehmens rückt angesichts der Wertentwicklung der Geld- und Kapitalmärkte in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund.

Die Rentenformel

Die Rentenformel erscheint vielen als ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei steckt gar kein großes Geheimnis dahinter. Vier Faktoren reichen aus, um Ihre spätere Rente zu bestimmen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

EP x ZF x RaF x aRW = Monatsrente

EP = Entgeltpunkte

Das ist Ihr persönlicher Kontostand in Sachen Rente. Ihr Bruttoverdienst wird für jedes Jahr mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten verglichen. Das Verhältnis daraus wird auf vier Stellen nach dem Komma berechnet. Verdienen Sie in einem Jahr genau durchschnittlich, gibt es einen Entgeltpunkt. Ist Ihr Einkommen niedriger, steht für dieses Jahr eine Null vor dem Komma. Bei höheren Einkommen kommt mehr als ein Punkt aufs Konto.

Am Ende des Berufslebens werden alle Entgeltpunkte zusammengezählt. Wer in der DDR oder in den neuen Ländern gearbeitet hat, hat dadurch keinen Nachteil. Der Verdienst wird auf Westniveau hochgerechnet.

ZF = Zugangsfaktor

Zeit ist Geld. Auch bei der Rente. Wer früher in Rente geht, bekommt weniger. Wie viel das ist, wird mit dem Zugangsfaktor in die Rentenformel eingebracht. Wer mit 65 seine Altersrente beantragt, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Jeder Monat früher senkt die Rente um 0,3 Prozent. Ein Jahr früher in Rente kostet also 3,6 Prozent. Zugangsfaktor in diesem Fall: 0,964.

Wer mit 65 Jahren noch nicht in Rente geht, kann sich über mehr Geld freuen. Altersrente mit 66 bringt sechs Prozent mehr im Monat. Der Zugangsfaktor lautet dann 1,06.

RaF = Rentenartfaktor

Rente ist nicht gleich Rente. Eine Altersrente oder die Rente wegen voller Erwerbsminderung sollen den Lohnausfall ersetzen: Rentenartfaktor 1,0. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Aus diesem Grund beträgt der Rentenartfaktor 0,5.

Jede Rentenart hat ihren eigenen Faktor. Die wichtigsten:

  • Altersrenten 1,0
  • große Witwenrente 0,55
  • kleine Witwenrente 0,25
  • Vollwaisenrente 0,2.

Die Höhe einer Witwenrente hängt auch davon ab, wann Sie geheiratet haben: vor oder nach dem 31.12.2001. Bei früher geschlossenen Ehen beträgt der Rentenartfaktor 0,6.

Übrigens: In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt der Rentenartfaktor um ein Drittel höher.

aRW = Aktueller Rentenwert

Das Herzstück der Rentenformel: Der aktuelle Rentenwert dokumentiert auf den Cent genau, was die Rente derzeit wert ist. Weil er jedes Jahr neu festgelegt wird, ist sichergestellt, dass Ihre Rente an die Entwicklung der Löhne angepasst wird. Und das funktioniert so: Das Statistische Bundesamt erfasst die Einkommensentwicklung in Deutschland. Danach bestimmt die Bundesregierung den aktuellen Rentenwert.

In den alten Bundesländern beträgt er derzeit 26,13 Euro, in den neuen Ländern 22,97 Euro. So viel Altersrente gibt es im Monat für einen Entgeltpunkt.

Beispiel: Altersrente nach 45 Jahren

Sicher haben Sie schon einmal vom “Eckrentner” gehört. Den gibt es nicht wirklich. Er ist ein Rechenbeispiel. Der Eckrentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei immer genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Beschäftigten. Daher kommt er genau auf 45 Entgeltpunkte. Für ihn sieht die Rentenformel so aus:

45 x 1,0 x 1,0 x 26,13 = 1.175,85 Euro Bruttorente

Tipp:

Weitere Informationen bietet die Broschüre “Wie berechne ich meine Rente?” Die Deutsche Rentenversicherung bietet zwei Ausgaben, eine für die alten und eine für die neuen Bundesländer. Es gibt sie kostenlos bei jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder im Internet und eine sehr gute Möglichkeit der Rentenberechnung finden Sie auf diesem Internetportal.