Machen Sie im Alter keine Abstriche nutzen Sie Riester-Renten als Altersvorsorge

Schon mehr als fünfzehn Millionen Menschen in Deutschland haben Riester-Renten abgeschlossen. Sie ist ein Konstrukt aus privater Vorsorge und einer Steuer- und Zulagenförderung des Staates. Genau diese Förderung macht sie für viele Sparer so attraktiv. Denn dass eine eigene freiwillige Vorsorge für das Alter nötig ist, ist mittlerweile, unterstützt von den Medien, bei den meisten Menschen angekommen. Ins Leben gerufen hat sie der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester im Jahre 2001.

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Die Möglichkeiten staatlich geförderte Riester-Renten abzuschließen, sind wohl die am häufigsten genutzten Möglichkeiten, zu “riestern”. Der Vertrag ist mit einer Garantie auf das eingezahlte Kapital und einer Mindestrenditegarantie auf den Sparanteil ausgestattet. Diese Art der Riester-Rente eignet sich vor allem für sicherheitsorientierte Anleger. Aber auch die Option fondsgebundener Riester-Renten sind gegeben. Bei ihr ist die Sicherheit nicht so hoch, dafür ist aber die Chance, höhere Renditen zu erhalten, größer.
Ebenso werden Bank- und Fondssparpläne staatlich gefördert. Die Banksparpläne sind sichere Sparverträge, die verzinst werden. Bei den Fondssparpläne wird das eingezahlte Geld der Anleger in Renten- oder auch Aktienfonds investiert.

“Wohn-Riester” ist eine weitere Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Zulagenförderung zu kommen. Eingeführt wurde dieses Produkt im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes im Jahre 2008. Hiermit kann der Deutsche für selbstgenutztes Wohneigentum ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie oder auch einen Riester-Bausparvertrag erhalten. Die Entscheidung, welches Produkt man wählt, ist von individuellen Kriterien, wie Risikobereitschaft oder dem Alter abhängig.

Riester-Renten mit staatlicher Förderung

Einen Anspruch auf Förderung hat jeder, der gesetzlich rentenversichert ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer unmittelbaren und mittelbaren Zulagenberechtigung. Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, aber auch Personen, die Kinder erziehen und Kindererziehungszeit beantragt haben. Soldaten ebenso wie Beamte haben einen Anspruch auf Förderung mittels der Riester-Renten. Weiterhin zählen die Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten dazu – sie sind mittelbar zulagenberechtigt.

Mindestens einmal im Jahr muss man Riester-Renten bedienen und zwar mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag, um alle staatlichen Förderungen auszuschöpfen. Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens sind einzuzahlen. Haben Riester-Versicherte Anspruch auf Kindergeld, kommen zusätzliche Kindergeldzulagen obendrauf. Überdies bekommen junge Sparer einen einmaligen Bonus, wenn sie einen Vertrag abschließen. Frühestens mit 62 zahlt man die Beträge in Form einer lebenslangen Rentenzahlung aus. (gilt für Verträge ab 2012) Sollte der Versicherungsnehmer versterben, besteht für den Ehepartner die Möglichkeit, den Riester-Vertrag mit allen Zulagen sowie dem angesparten Betrag zu übernehmen.

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