Lebensversicherungen als Risikoschutz, Geldanlage & Altersvorsorge, es gibt sie klassisch, fondsgebunden, als Einmalauszahlung oder lebenslange Rente!

Lebensversicherungen sichern ein Leben wirtschaftlich ab. Sie sind personengebundene Versicherungen, bei der man eine geldwerte Leistung vereinbart. Diese kann man nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraumes an den Versicherungsnehmer oder eine andere bezugsberechtigte Person auszahlen. So kann man Leistungen sowohl für den Todes- oder Erlebensfall vereinbaren. Auch eine private Rentenversicherung gehört zur Gattung der Lebensversicherungen, in der eine regelmäßige, lebenslange Geldzahlung der Versicherungsgesellschaft nach einer festgelegten Zeit fällig wird. Man kann den Abschluss von Lebensversicherungen wie ein “Sparschwein” für spätere Zeiten betrachten.

Verschiedene Arten der Lebensversicherungen

LebensversicherungenDie verschiedenen Arten und Unterarten der Lebensversicherungen sind vielschichtig und für den Verbraucher oft verwirrend. Hier nennen wir nur die Versicherungen, die am häufigsten zum Tragen kommen.
Da ist zuerst die “Kapitalbildende Lebensversicherung” zu nennen. Bei dieser Art muss der Versicherungsnehmer einen hohen Sparanteil “erarbeiten”. Solche Verträge werden oft über einen längeren Zeitraum mit ca. fünfzehn- bis dreißigjähriger Laufzeit geschlossen. Die herkömmliche Form ist hier die gemischte Versicherung, die auf den Todes,- und Erlebensfall abgeschlossen wird. Die Leistung in Form einer vorher festgelegten Versicherungssumme wird sowohl bei Tod als auch beim Erleben des Ablaufzeitpunktes fällig. Diese Vertragsgestaltung, auch als fondsgebundene Lebensversicherungen, kommt am häufigsten vor.

Lebensversicherungen vor dem Abschluss immer erst vergleichen

Auf jeden Fall ist vor dem Abschluss von Lebensversicherungen immer ein Vergleich zwischen den mannigfachen Angeboten angeraten. Den Schritt sollte man sich reiflich überlegen, gerade vor dem Hintergrund der oft längeren Laufzeit eines solchen Vertrages. Kündigt man Lebensversicherungen Verträge vorzeitig, so muss man wissen, dass ein nicht unerheblicher Anteil des eingezahlten Geldes in die Kasse der Versicherungsgesellschaft wandert. Sollte man den monatlichen Beitrag nicht mehr zahlen können, so ist eine zeitlich begrenzte Stilllegung zu erwägen, um die eingezahlten Beiträge nicht zu verlieren. Das hat in der Regel jedoch zur Folge, dass sich die Vertragszeit verlängert. Je nachdem, wie lange der Zeitraum der Stilllegung dauert.

Risikolebensversicherung und Rentenversicherungen

Die Leistung einer Risikolebensversicherung wird nur dann fällig, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer stirbt; ist dies nicht der Fall, dann hat man sozusagen “umsonst” eingezahlt, denn man erstattet die eingezahlten Beiträge nicht zurück. Auch die Versicherungsleistung für den Fall der Berufsunfähigkeit fällt in dieses Segment. Da man bei der Risikolebensversicherung die Leistung nur im Falle des Todes erbringt, sind die Prämien für dieses Produkt auch niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
Neben der oben schon erwähnten Rentenversicherung gibt es noch die “aufgeschobene” Rentenversicherung, die ebenfalls eine Kapital bildende Versicherung ist. Bei vorzeitigem Ableben wird hier meistens die Summe der schon eingezahlten Beiträge als “Todesfallrisiko” zurückerstattet.

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