Bestandteile der Kfz-Versicherung sind zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

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KFZ-Versicherung-Vergleich-3-Schritte

Tipp: Zum schnellen vergleichen sind die Zulassungsbescheinigung, der Führerschein und die letzte Beitragrechnung vorteilhaft!

Die Kfz-Versicherung kann folgende Bestandteile beinhalten. Die sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Kfz-Versicherung Bestandteile einmal aufgelistet.

Achten Sie einem Vergleich nicht nur auf den Preis, wenn Sie beispielsweise ein neues Fahrzeug zulassen möchten. Wichtig sind in jedem Fall auch die Bestandteile, also die Leistungen, die Ihnen der Versicherer bietet.

Kfz-Versicherung Bestandteile die Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Rabatt-Retter

In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht steigt ab Schadenfreiheitsklasse 25 der Beitragssatz nach einem Schadenfall nicht, sondern bleibt während der Laufzeit des Vertrages bei 30 %.

  • 100 Mio. Euro Deckung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann man übrigens eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro vereinbaren (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person).

  • Mallorca-Police

Das Versicherungsunternehmen ersetzt auch Schäden, die man beispielsweise als Fahrer eines fremden Pkw im Ausland verursacht, weltweit, außer in den USA und in Kanada, im Anschluss an die Versicherung des fremden Fahrzeugs.

  • Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen

Für die meisten europäischen Länder gilt: Das Versicherungsunternehmen ersetzt Personen- und Sachschäden, die durch dort zugelassene Fahrzeuge verursacht werden, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls beim Versicherungsunternehmen versichert. So erspart dann das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Auseinandersetzung mit der ausländischen Versicherung.

Weitere Kfz-Versicherung Bestandteile

Kfz-Schutzbriefleistungen

  • TOP-Schutzbriefleistungen

Beim Versicherungsunternehmens profitiert der Kunde von zahlreichen Schutzbriefleistungen, die automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung eingeschlossen sind. Auch wenn der Schadenort weniger als 50 km vom eigenen Wohnort entfernt liegt.

Partner-Werkstattnetz

  • Nach einem Unfall wird das Auto abgeholt, in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt repariert und innen sowie außen gereinigt wieder zurückgebracht.
  • Kurz nach der Schadenmeldung erfährt der Kunde mittels des SMS-Services den Namen und die Rufnummer der beauftragten Werkstatt.
  • Während der Dauer der Reparatur steht ein kleiner Ersatzwagen zur Verfügung, natürlich kostenlos.
  • Drei Jahre Reparaturgarantie. Die Partnerwerkstatt tritt darüber hinaus in die Herstellergarantie ein.

Kfz-Kaskoversicherungen

  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Das Versicherungsunternehmen verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, z. B. bei überhöhter Geschwindigkeit. Ausgeschlossen bleibt das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wird.

  • Neupreisentschädigung

Das Versicherungsunternehmen ersetzt Erstbesitzern bei einem Totalschaden in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis. Zudem werden Zulassungs-­ und Überführungskosten des Folgefahrzeugs übernommen.

  • Weitgehender Verzicht auf den Abzug „neu für alt“

Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Das Versicherungsunternehmen verzichtet dabei bis zum Schluss des 6. auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres auf diesen Abzug (Ausnahme: Bereifung).

  • Versicherung von besonderen Fahrzeug-/Zubehörteilen

Das Versicherungsunternehmen versichert viele Sonderausstattungen ohne Zuschlag, wenn ihr Neuwert den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigt (z. B. fest eingebautes Navigationssystem).

  • Folgeschäden durch Marderbiss

Das Versicherungsunternehmen ersetzt in der Vollkaskoversicherung auch Schäden am Fahrzeug, wenn sie über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen.

  • Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren

Das Versicherungsunternehmen versichert dazu Schäden am Fahrzeug, die sich aus dem Zusammenstoß mit allen Tieren ergeben.

  • Entwendung der Fahrzeugschlüssel

Das Versicherungsunternehmen erstattet bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub- oder Einbruchdiebstahl dann auch die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder deren Umprogrammierung.

  • Schäden durch Schneelawinen

Das Versicherungsunternehmen ersetzt dabei neben den Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auch Schäden durch Schneelawinen.

Kfz-Versicherung Vergleich