Vor dem Abschluss ist ein online Basisrenten Vergleich zu empfehlen!

Auf dieser Seite steht Ihnen ein Basisrenten Vergleich zur Verfügung. Die Basisrenten auch Rürup-Renten genannt sind beispielsweise sehr stark an der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert die Rürup-Rente dann eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist aber nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Mit dem Basisrenten Vergleich online vergleichen und mehr Rendite erzielen

Wer diese Flexibilität nicht benötigt, den belohnt man. Seit dem Jahr 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an im Jaht 2010 sind dies 70% und 2020 90%. Die Basis Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Siehe auch Basisrenten Vergleich!

Basisrenten Vergleich für Selbstständige und Freiberufler

Rüruprente: attraktiv für Besserverdiener und Selbständige!

Basisrenten VergleichNeben der Basis-Rente gibt es seit 2005 eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge. Die Besonderheit bei der Basisrente, im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente ist das nicht vorhandene Kapitalwahlrecht. D.h. den angesparten Betrag muss man verrechnen. Berücksichtigen Sie dies bitte auch beim Basisrenten Vergleich.

Wie behandelt man die Versicherungsbeiträge steuerlich?

Das Besondere an der Basis-Rente ist, dass die Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sowie unter den folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar sind:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
  • Der Steuerpflichtige darf keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung haben.

Bis zu welchem Versicherungsbeitrag erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung?

Von den eingezahlten Vorsorgeaufwendungen sind 60 Prozent, höchstens aber 12.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 24.000 Euro) berücksichtigungsfähig.
Diesen Betrag muss man schließlich bei Arbeitnehmern im Basisrenten Vergleich noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen. Damit ist der jeweilige Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern von der Höhe des jeweiligen Bruttojahreslohnes abhängig. Sogar bei Beamten und anderen Personen, die Ansprüche ganz oder auch teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben, wird eine Kürzung um den fiktiven Arbeitgeberanteil vorgenommen.

Für wen ist die Basis Rente geeignet?

Die Basis-Renten sind in erster Linie für Personen die Selbständig sind und über ein relativ hohes Einkommen mit dementsprechender Steuerbelastung verfügen geeignet. Diese haben bei Neuabschlüssen meistens keine andere Möglichkeit (mehr), eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben, da sie Produkte wie die Riester-Rente oder die betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Beiträge einer klassischen Rentenversicherung oder z.B. Kapitallebensversicherung sind dazu ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig außer die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1.Januar 2005 begonnen und mindestens ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31.12.2004 überwiesen oder eingezogen worden.