Die Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen Schutz vor finanziellen Einbußen. Eine Haftpflicht sollte grundsätzlich jeder haben. In die Kategorie einer solchen Private Haftpflichtversicherung gehören voneinander abweichende Absicherungsvarianten. Zunächst ist natürlich die Pkw-Versicherung zu thematisieren, die jeder Automobilbesitzer abschließen muss, bevor er ein Fahrzeug im Kraftfahrzeugverkehr lenken darf. Zusätzlich neben der Kfz-Versicherung gibt es im Gegensatz dazu genauso noch eine Privathaftpflichtversicherung, eine Hundehaftpflichtversicherung und viele weitere.

Häufige Fragen zu Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Risiken, die Policenbesitzer an fremden Menschen oder Sachen verursachen. Eine Privathaftpflicht ist an und für sich eine Versicherung, die einem möglichen Geschädigten zu gute kommt. Zugleich schützt sie den Versicherungsnehmer zusätzlich vor wirtschaftlichen Schaden.

Unverheiratete Kinder sind in Haftpflichtversicherungen der Eltern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) eingeschlossen. Volljährige Kinder jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung befinden. (nicht Fortbildung)

Haustiere, z.B. Katzen, Hamster sind über private Haftpflichtversicherungen mit versichert. Nicht aber Hunde, Pferde und z.B. Schlangen. Diese muss man extra versichern.

Eigenschäden, also  Schäden an eigenen Sachen sind bei privaten Haftpflichtversicherungen nicht mitversichert und generell ausgeschlossen.
Es gibt auch meist keine Leistungen für geliehene, gemietete Sachen.

Kündigung der Haftpflichtversicherungen

Die Kündigung ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Verbleiben bis zum Ende des ablaufenden Versicherungsjahres weniger als drei Monate, kann man erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein als Beginndatum angegeben ist, das zweite ein Jahr später usw..

Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später beweisen, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Weitere Kündigungsmöglichkeiten von Haftpflichtversicherungen:

1. Kündigung nach einer Schadenregulierung

Hat man einen Schaden reguliert, können die betroffenen Haftpflichtversicherungen bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer kündigen. Das sollte aber nicht, wie es in vielen Bedingungen steht, mit sofortiger Wirkung geschehen. Dann wären die bereits bis zur nächsten Fälligkeit vorausgezahlten Beiträge nämlich verloren. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z.B. monatlich) muss man sogar noch ausstehende Zahlungen für das laufende Versicherungsjahr zahlen. Die Kündigung sollte folglich sofort nach Erhalt der Erledigungsnachricht oder Schadenzahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

2. Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung bei Haftpflichtversicherungen

Die Kündigung wegen einer Beitragserhöhung, sofern diese nicht auf einer Leistungsverbesserung basiert, ist innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung möglich. Die Kündigung der Haftpflichtversicherung erfolgt zu dem Termin an dem die Erhöhung erfolgt.