Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen schützen Eigentümer und Vermieter vor dem finanziellen Ruin!

Sowohl Besitzer eines nicht bebauten Grundstücks als auch Eigentümer einer Wohnung oder Vermieter! Egal, ob er eine Wohnung oder ein Haus besitzen, benötigen Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen. Auch wenn der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt, ist ein solcher Versicherungsschutz unerlässlich. Er deckt das Risiko eines Schadens ab, sollte beispielsweise im Treppenhaus, vor dem Gebäude oder im Garten jemandem etwas passieren. In diesem Fall haftet nämlich der Eigentümer. Leider lauert die Gefahr überall: Im Winter kann ein Eiszapfen abbrechen und auf einen Passanten fallen; oder ein Dachziegel, der sich gelöst hat, trifft eine vorbei gehende Person. Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, können schnell viele tausend Euro zusammen kommen. Hier leistet die Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen und minimieren so die Kosten des Versicherungsnehmers.

Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen mit großen Preisunterschieden

GrundbesitzerhaftpflichtversicherungenDer Eigentümer sollte die Angebote der Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen vor Abschluss sorgfältig vergleichen; denn die Preisunterschiede sind, sogar bei teils gleicher Leistung, erheblich. Es kommt entscheidend darauf an, dass eine angemessene Höhe bei der Versicherungssumme abgeschlossen wird. In Fachkreisen werden mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen. Stürzt nämlich eine Person auf einer nicht geräumten Straße im Winter unglücklich; und wird auf Grund dessen erwerbsunfähig, kommen unter Umständen Kosten in Millionen Höhe auf den Eigentümer zu.
Eine gute Versicherungsgesellschaft sollte auch für so genannte Allmählichkeitsschäden aufkommen. Also für Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen. So kann es zum Beispiel passieren, dass der Versicherungsnehmer aus Versehen eine Wasserleitung bei Wohnungsarbeiten oder am Haus beschädigt. Das kann mit der Zeit einen Wasserschaden zur Folge haben.

Auch Schäden, die bei kleinen Bauvorhaben, wie dem Bau einer Sauna entstehen können, decken Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen ab. Auch hier differieren die festgelegten Bausummen, von 50.000 Euro bis unbegrenzt, von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Wenn jemand ein Grundstück erwirbt, auf dem er beabsichtigt, später einmal ein Haus zu bauen. Dann kommt die Variante der Versicherung für unbebaute Grundstücke zum Tragen. Sie ist wesentlich günstiger als die Absicherung einer Wohnung oder eines Hauses.

Die eigene private Haftpflichtversicherung reicht, das muss man noch ergänzend erwähnen, nicht aus. Sie deckt nur die Schäden ab, die einem Dritten innerhalb der eigenen Wohnung zustoßen; nicht jedoch, wenn auf dem Gehweg, im Garten oder im Treppenhaus jemand zu Schaden kommen sollte.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen betreffen also alle Eigentümer und Vermieter.

Jetzt vergleichen