Beitragsvergleich der Hausratversicherungen mit Auflistung der Leistungen und Kosten

Ermittlung der Versicherungssumme bei Hausratversicherungen

Da man den Hausrat immer zum Neuwert versichert, sollte man eine genaue Berechnung der Versicherungssumme durchführen. Bei derzeit 750 Euro pro Quadratmeter gewährt die Versicherungsgesellschaft Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, das die Versicherungsgesellschaft ohne Abzug bis zur Versicherungssumme leistet.

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Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen für den Wechsel des Anbieters für die Hausratversicherungen

Allgemeines zur Kündigung der Hausratversicherungen

HausratversicherungenDie Kündigung ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Verbleiben bis zum Ende des ablaufenden Versicherungsjahres weniger als drei Monate, kann man erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein als Beginndatum angegeben ist, das zweite ein Jahr später usw.

Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später beweisen, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Kündigung einer Hausratversicherung

Den Vertrag einer Hausratversicherung muss man mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigen. (Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühestmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.

1. Kündigung einer Hausratversicherung nach einer Schadenregulierung

Nach Regulierung eines Schaden, kann man die betroffene Versicherung bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer kündigen. Das sollte aber nicht, wie es in vielen Bedingungen steht, “mit sofortiger Wirkung” geschehen. Dann wären die bereits bis zur nächsten Fälligkeit vorausgezahlten Beiträge nämlich verloren. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z. B. monatlich) muss man sogar noch ausstehende Zahlungen für das laufende Versicherungsjahr zahlen. Die Kündigung sollte folglich sofort nach Erhalt der Erledigungsnachricht oder Schadenzahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

2. Kündigung einer Hausratversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung

Die Kündigung wegen einer Beitragserhöhung, sofern diese nicht auf einer Leistungsverbesserung basiert; ist innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung möglich. Die Kündigung ist wirksam zu dem Termin, an dem die Erhöhung erfolgt.

Bei einem Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994 besteht ein Kündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung.

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