Rürup-Rente mit staatlicher Förderung und außerdem mit nachgelagerter Besteuerung

Das Förderkonzept der Rürup-Rente

Rürup-RenteDurch die steuerliche Förderung der Rürup-Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Im Jahr 2016 können Sie dann 80% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages von 20.000€ (das heißt bei Verheirateten 40.000€), steuerlich absetzen. Der Prozentsatz steigt jährlich dazu um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schließlich schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 besteuert man dann  50% der Rente. Dieser Prozentsatz steigt aber bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 erreicht man dann die volle Besteuerung. Der Prozentsatz hängt dazu auch vom Rentenbeginn Jahr ab.

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Ansparphase abziehbarer Beitragsanteil
(Sonderausgabenabzug in %)
Rentenphase nachgelagerte Besteuerung
(Anteil in %)
2005: 60 %2005: 50 %
2006: 62 %2006: 52 %
2010: 70 %2010: 60 %
2024: 98 %2024: 84 %
2025: 100 %2025: 85 %
2040: 100 %2040: 100%

 

Der Höchstbeitrag vom 20.000€ / 40.000€ ergibt sich aus der Summe:

  • eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
  • ferner Arbeitgeberanteil zur GRV
  • zudem Beiträge zur Rürup Rente

Steuerliche Förderung

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung sind ferner

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
  • Rente ist zudem nicht
    • beleihbar
    • vererbbar
    • veräußerbar
    • übertragbar
    • kapitalisierbar

Rürup-Rente und Hartz IV

Im Rahmen des Arbeitslosengeld II muss man abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das “verwertbare” Vermögen aufbrauchen. Die Rürup-Rente zählt zudem nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist weiterhin also Hartz IV sicher.

Besonders geeignete Zielgruppe

  • Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen kurzum über 2.000€.
  • Schließlich verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinkommen über 4.000€.
  • Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, dazu Rechtsanwälte etc.).
  • Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung. Oder ein Versorgungswerk bei denen dann die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind aber auch hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.