Rechtsschutzversicherungen online berechnen, Tarife und Leistungen vergleichen und ganz einfach online abschließen!

RechtsschutzversicherungenRechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten für Rechtsanwälte und auch Kosten für Zeugen und Gutachter. Bei Policenabschluss wird dann eine bestimmte Deckungsgrenze festgelegt. Ein Selbstbehalt sorgt dafür, das die monatlichen Prämien spürbar preiswerter ausfallen können. Oftmals in Anrecht genommene Rechtsschutzversicherungen sind Berufsrechtsschutzversicherungen. An dieser Stelle muss man nicht selten einen Anwalt hinzuziehen, um dann eine Schuldfrage zu untersuchen. Die Rechtsschutzversicherung kann man als Komplettpaket unter Dach und Fach bringen. Alternativ kann man auch nur isolierte Bereiche absichern, wie beispielsweise den Verkehrsrechtsschutz.

Welche Rechtsschutzversicherungen decken welche Risiken?

Privatrechtsschutzversicherung
(auch. Familienrechtsschutzversicherung) Sie deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab. Rechtsschutzversicherungen für Familien umfassen deshalb den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt.

Rechtsschutzversicherungen umfassen:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen
  • Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte dann geschützt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz Vertragsstreitigkeiten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist deshalb vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkautionen voller Tücken. Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern. Nicht versichert sind in Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen juristische Auseinandersetzungen, bei Halte- und Parkverstößen, sowie die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter.

Verhalten im Schadensfall:

Unternehmen Sie bei einem Versicherungsfall nichts ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft. Sie könnten sonst auf den Kosten eines Verfahrens sitzen bleiben.

Den Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss man zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichern. Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier erstatten Rechtsschutzversicherungen ausschließlich die Kosten für eine Beratung. Scheidungsverfahren muss man generell selbst tragen. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert.

Schadenregulierung

Wer sich z. B. im Falle eines Verkehrsunfalls oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. Oder man überlässt es dem Rechtsanwalt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen. Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungsnummer notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen. Alle Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, regulieren die Rechtsschutzversicherungen nicht (Wartezeit). Wer Rechtsschutzversicherungen abschließen will, sollte auf jeden Fall eine hohe Selbstbeteiligung wählen, denn es macht keinen Sinn, kleine Streitigkeiten mitzuversichern. Wichtig ist ein Schutz für Prozesse um größere Summen.