Das System der GKV basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet: Die Finanzierung der GKV erfolgt durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richtet. Dadurch ist sichergestellt, dass die wirtschaftlich besser gestellten für die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder aufkommen.

Die Beiträge für Gesetzliche Krankenversicherungen richten sich nach der Lohnhöhe der Versicherten. Dabei definiert die Beitragsbemessungsgrenze einen Höchstbetrag, der vom Einkommen zu entrichten ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen diesen Beitrag gemeinsam auf.

Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko haben im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keinen Einfluss auf die Beitragshöhe, genauso wenig wie auf die Qualität und den Umfang der Leistungen im Krankheitsfall. Zum solidarischen Kern der GKV gehört auch die beitragsfreie Familienversicherung.

Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen in der Regel nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass sie für diese Leistungen unmittelbar bezahlen müssen.

Gesetzliche Krankenversicherungen Informationen

Im deutschen Krankenversicherungssystem regeln die Partner alle Angelegenheiten nach dem Selbstverwaltungsprinzip: Während der Staat die Verantwortung für die notwendigen Ordnungs- und Leistungsbedingungen trägt, füllen Krankenkassen und Leistungserbringer (zum Beispiel Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenhausgesellschaften) diesen Rahmen in gemeinsamer Verantwortung nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualität aus.

Gesetzliche Krankenversicherungen gaben (2005: rund 143,5 Milliarden Euro) aus und machen mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen aus. Gesetzliche Krankenversicherungen stellen damit einen erheblichen Wirtschafts- und Wachstumsfaktor dar. Medizinischer Fortschritt, demografische Entwicklung und konjunkturell bedingte Einnahmeausfälle haben in den vergangenen Jahren zu Beitragssatzerhöhungen und einem Anstieg der Lohnnebenkosten geführt.

Mangelnde Qualität und Effizienz bei der Behandlung von Volkskrankheiten belasten die Ausgabenseite in der GKV zusätzlich.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden bereits erste nachhaltige Änderungen im Gesundheitssystem angestoßen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die Qualität der Versorgung weiter verbessert, werden die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten erhöht. Ziel des Reformgesetzes ist es, die Beiträge der Versicherten möglichst effizient einzusetzen. Sodass jeder Euro dort ankommt, wo er auch benötigt wird. Das wird durch mehr Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Wettbewerb sichergestellt.