Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen Halter von Hunden und Pferden vor dem finanziellen Ruin!

Als treuer Freund ist der Hund aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Dabei vergessen allerdings viele Hundebesitzer, dass sie für Schäden, die von ihrem tierischen Begleiter ausgehen können, in unbegrenzter Höhe haften müssen. Weil das Verhalten des Tieres naturgemäß unberechenbar bleibt, kann ein unglücklicher Unfall ohne Tierhalterhaftpflichtversicherungen schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Vor allem dann, wenn das Tier Personen verletzt und der Geschädigte Kosten für Verdienstausfall, Krankenhausbehandlung und Schmerzensgeld einfordert. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft oder nicht.

Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde

TierhalterhaftpflichtversicherungenEgal ob der Hund einen Passanten beißt, einen Radfahrer zu Fall bringt oder vor ein Auto läuft, Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen Dritter. Statistiken beweisen, dass derartige Risiken nicht zu unterschätzen sind: Jedes Jahr beißen Hunde in Deutschland etwa 35.000-mal zu. Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen darüber hinaus auch Pferdebesitzer. Wenn die eigenen Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kann es ebenfalls zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen kommen. Auch in diesem Fall ist der Halter immer schadenersatzpflichtig. Für Besitzer von zahmen Haustieren und Kleintieren wie z. B. Katzen, Hasen, Meerschweinchen oder Wellensittichen  ist der Extra-Abschluss einer Tierhalterversicherung nicht notwendig. Versicherungsschutz ist hierbei bereits über die Private Haftpflichtversicherung gegeben.

Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen die Halter von Tieren

Die Aufgabe der Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen; falls nötig sogar vor Gericht unter Deckung sämtlicher Prozesskosten. Tierhalterhaftpflichtversicherungen decken sowohl Personen-, Sach- wie auch Vermögensschäden ab. Der Tierhalter ist grundsätzlich vom Tierhüter zu unterscheiden. Tierhalter ist laut Gesetz derjenige, der das Bestimmungsrecht über das Tier hat und für den Unterhalt aufkommt. Tierhüter (oder Tieraufseher) ist dagegen, wer im Auftrage des Halters das Tier unentgeltlich beaufsichtigt. Neben dem Halter genießt im Regelfall auch der nicht gewerbsmäßige Hüter Versicherungsschutz über die Tierhalterversicherung. Zu beachten ist, dass man jedes Tier einzeln angegeben und versichern muss. Ab zwei Hunde oder Pferde gewähren die meisten Versicherer allerdings einen signifikanten Beitragsnachlass.

Besitzer von Kampfhunden sollten zudem bedenken, dass ihr Tier bei vielen Versicherungsgesellschaften gar nicht oder nur gegen einen beachtlichen Mehrpreis angenommen wird. Als Kampfhunde gelten etwa Hunderassen (sowie deren Mischlinge) wie Dobermann, Bullmastiff, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog oder Bordeaux Dogge. Jede Versicherungsgesellschaft klassifiziert die Rassen im Rahmen einer individuellen Liste, die man bei Antragsschluss einsehen kann.

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