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Unfallversicherungen Informationen

Wann leistet Unfallversicherungen?

UnfallversicherungenUnfallversicherungen bieten Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt. Das gilt soweit man nichts anderes vereinbart rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Diese Unfallfolgen haben dazu finanzielle Auswirkungen; Sie werden dann durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man schließlich ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis. Wodurch er dann unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet

Unfällen gleichgestellt bei Unfallversicherungen sind:

  • Verrenkungen, Zerrungen und dazu Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden.
  • Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.

In der Regel lassen sich aber folgende Leistungen über Unfallversicherungen absichern:

  • Invaliditätsleistung
  • Todesfalleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld
  • kosmetische Operationen
  • Übergangsleistung
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
  • Unfallrente

Invaliditätsleistung bei Unfallversicherungen

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so erbringt man eine einmalige Kapitalleistung.

Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall erbringt man eine Rentenzahlung.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfallleistung in Unfallversicherungen

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung.

Krankenhaustagegeld bei Unfallversicherungen

Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet bezahlt man das vereinbarte Krankenhaustagegeld. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre) Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.

Krankentagegeld bei Unfallversicherungen

Schreibt man den Versicherten aufgrund eines Unfalles krank, so bezahlt man für diese Dauer. Längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld.

Kosmetische Operationen in Unfallversicherungen

Enstellt den Körper der versicherten Person ein Unfall derart, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt. Dann erstattet man die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Behandlung muss dann bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung bei Unfallversicherungen

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %. Dann erbringt man 50 % der vereinbarten Übergangsleistung. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so erbringt man die volle Übergangsleistung. Dazu Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen.

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

Unfallrente in Unfallversicherungen

Eine Unfallrente erbringt man dazu ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%. Sie wird in der Regel dann monatlich und lebenslang bezahlt.
Die gesamte Invaliditätsleistung erbringt man erst bei 100 % Invalidität. Ausgenommen davon sind Progressionstarife.

Wann leistet die Unfallversicherungen nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse

    • Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Dieses verursacht ein versichertes Unfallereignis.)
    • Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet
    • Unfälle die mittel- oder unmittellbar Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachen
    • Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen läßt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
    • Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen
    • Unfälle die dadurch entstehen, daß der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
    • Gesundheitsschädigung durch Strahlen
    • Unfälle die unmittelbar oder mittelbar Kernenergie verursacht
    • Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
    • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
    • Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Dieses verursacht ein versichertes Unfallereignis)
    • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
    • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen