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Einer der wichtigsten Bestandteile bei Motorradversicherungen, und daher auch gesetzlich vorgeschrieben, ist die Haftpflichtversicherung. Sollte nämlich der Motorradfahrer einen Unfall verursachen, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet; und zwar unabhängig von seinem Verschulden! Mit dem Abschluss der Motorradhaftpflichtversicherung garantiert man, dass der Geschädigte auch dann dem ihm zustehenden Schadensersatz erhält; wenn der Schädiger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, diesen auszugleichen. Gerade bei Unfällen mit dem Motorrad können Schäden in Millionenhöhe entstehen, die den kompletten wirtschaftlichen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Das Unfallrisiko ist nun einmal auf zwei Rädern bedeutend höher als auf vier Rädern. Daher ist der gut überlegte vollständige Versicherungsschutz bei Motorradversicherungen besonders wichtig.

Motorradversicherungen – Teil- und Vollkasko

Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese deckt die Schäden an der eigenen Maschine wenn man ihn selbst verursacht. Die Teilkasko bei Motorradversicherungen ersetzt beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden. Ebenso sind die Risiken wie Diebstahl, Raub, Glasbruch oder Feuer abgesichert. Auch der Marderbiss sowie der Zusammenstoß mit Haarwild ist Gegenstand der Versicherungsleistung bei der Teilkaskoversicherung.

MotorradversicherungenDie Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, sichert aber darüber hinaus noch die selbstverschuldeten Schäden am Motorrad sowie Fahrerflucht unbefugter Personen oder Vandalismus ab.
Die Absicherung auf Reisen sollte man ebenso bedenken. So bieten viele Versicherungsgesellschaften die so genannte “Mallorca-Police” in Kombination mit der Haftpflichtversicherung an. Sollte man sich im Urlaub ein Motorrad mieten wollen, so sind in vielen Ländern geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland vorgeschrieben. Diese Police in Motorradversicherungen gleicht sozusagen diese Lücke aus, so dass man den fehlenden Betrag im Falle eines Unfalls nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.

Ergänzend muss man dazu noch erwähnen, dass es nicht nötig ist, die Versicherungsprämie ein ganzes Jahr zu bezahlen, wenn man im Winter sein Motorrad in der Garage stehen läßt. Bei einem Saisonkennzeichen kann man die Zeit der Zulassung zwischen zwei bis elf Monaten wählen. Das spart Kosten. Weitere Ausgaben kann man mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes, der im Regelfall zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, reduzieren. Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie bei Motorradversicherungen aus.

Motorradversicherung mit großen Preisunterschieden

Der vergleichende Blick ins Internet ist auf Grund der Angebotsfülle bei Motorradversicherungen ein Muss. Zum Teil weichen die Angebote im Motorradversicherung Prämienrechner in Bezug auf Leistung und Preis weit voneinander ab. Es ist besonders wichtig, darüber hinaus darauf zu achten, ob die Gesellschaft auf den “Einwand der groben Fahrlässigkeit” verzichtet. Sollte nämlich der Motorradfahrer dadurch einen Unfall verursachen, dass er beispielsweise eine rote Ampel überfährt, wird dies juristisch als “grobe Fahrlässigkeit” angesehen. Das kann eine Leistungsverweigerung der Gesellschaft zur Folge haben. Verzichten Motorradversicherungen jedoch auf den Einwand, leisten sie auch in solchen Fällen.

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