Machen Sie im Alter keine Abstriche nutzen Sie Basisrenten als zusätzliche Altersvorsorge

Basisrenten, die auch unter dem Begriff Rüruprenten bekannt sind, gelten neben der Riester-Rente als eine weitere Form der Altersvorsorge, die der Staat fördert und somit die Versorgungslücke im Alter schließen kann.

Grundsätzlich steht die Basisrente jedem offen. Besonders attraktiv ist sie jedoch für diejenigen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Aber nicht über das berufsständische Versorgungswerk bzw. über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) versichert sind. Die Basisrente lohnt sich jedoch auch für Beamte und Angestellte die Steuern sparen möchten.

Basisrenten eignen sich um Steuern zu sparen und als Altersvorsorge

Angestellte können mit Basisrenten für den Ruhestand ein zusätzliches Vermögen aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen. Allerdings müssen die Beiträge für die GRV hierbei unter die Versorgungsaufwendungen (steuerbegünstigt) fallen. Aber auch ältere Menschen können noch von Basisrenten profitieren, auch wenn der Ruhestand bereits näher rückt. Denn mit der Zahlung eines hohen Einmalbetrages kann die Versorgungslücke noch geschlossen und man kann Steuern sparen. Für die Rürup-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet für den Beitragszahler, dass er Kapital zunächst steuerfrei ansparen kann, die Rente jedoch, die dann im Ruhestand zur Auszahlung kommt, muss er versteuern.

Basisrenten sollten eine Todesfallabsicherung beinhalten

BasisrentenKommt es zur Arbeitslosigkeit, kann man in der Ansparphase die Basisrente nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. Zudem ist das angesparte Vermögen der Rürup-Rente vor Konkurs und Pfändung geschützt. Basisrenten sind nicht vererbbar, veräußerbar, beleihbar oder übertragbar und  nur der Beitragszahler selbst kann sie in Anspruch nehmen. Die Versicherungsgesellschaft erhält alle eingezahlten Beiträge plus die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Rendite, wenn der Versicherte verstirbt. Das kann der Beitragszahler jedoch verhindern indem er eine Todesfallabsicherung abschließt. Will man zudem die Kinder oder Ehepartner absichern, bietet sich wiederum ein Hinterbliebenenschutz an.

Auch wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann man mit Basisrenten vorsorgen, denn die Gesellschaften bieten häufig für diesen Fall zusätzliche Versicherungsleistungen an. Ganz gleich, für welche Variante sich der Beitragszahler letztendlich auch entscheidet, man fördert auch steuerlich die Beiträge für die Zusatzversicherungen.

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