Die Private Haftpflichtversicherung beispielsweise müsste eigentlich jeder sein Eigen nennen. In die Kategorie der Haftpflichtversicherung gehören verschiedene Absicherungsvarianten. Am Anfang ist sicherlich die Pkw-Versicherung zu thematisieren, die vom Automobilhalter nachzuweisen ist, bevor ein PKW im Kraftfahrzeugverkehr eingesetzt werden kann. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es andererseits genauso noch die Haftpflichtversicherung, eine Tierhalterhaftpflicht und viele weitere Alternativen.
Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht übernimmt dazu viele Risiken, die Versicherte an anderen Personen oder Sachen verursachen. Eine Haftpflichtversicherung ist an und für sich eine Versicherung, die einen eventuell Geschädigten und den Versicherungsnehmer obendrein vor finanziellen Ruin schützt. Im Besonderen weil man die Private Haftpflichtversicherung in aller Regel in einer beachtlichen Vielzahl anbietet, ist ein Haftpflicht Vergleich obligatorisch! Benutzen Sie noch heute den umfangreichen Haftpflichtversicherungvergleich und identifizieren Sie den kostengünstigsten Versicherer!
Private Haftpflichtversicherung Leistungen
Die Private schützt weltweit vor den meisten Ansprüchen, die im Alltag entstehen können. Lösen beispielsweise Ihre Kinder einen Brand aus oder verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung die Schadenssumme an den oder die Geschädigten.
Zusätzlich übernimmt die Haftpflicht bei Personenschäden auch lebenslange Renten- oder Unterhaltszahlungen. Meist sind es jedoch kleine Dinge, die im Alltagsleben Schaden nehmen: Eine Digitalkamera eines Freundes, die Ihnen herunterfällt oder der Außenspiegel des Nachbarwagens, der Ihrem Fahrradlenker im Weg steht. Diese und andere Sachschäden regelt die Privathaftpflicht ohne viel Aufhebens.
Was leistet die Private Haftpflichtversicherung?
Die Private Haftpflichtversicherung stellt den Policeninhaber von Schadensersatzansprüchen frei. Die Haftpflichtversicherung übernimmt für den Versicherten die Zahlungen bei Schäden an Personen (Verletzung, Tod und andere Gesundheitbeeinträchtigungen einer Person) und bei Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen), sowie auch bei Vermögensschäden.