Der Name Riester-Rente beruht auf Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage einführte. Der Anlass für diesen Vorschlag war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001. Bei dieser Reform hat man das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert.
Zuerst hat man die Riester-Rente nur in geringem Umfang genutzt. Das Verfahren erscheint viel zu aufwändig und ist für den Anleger nur schwer zu verstehen.
Die staatlich geförderte Riester-Rente
Hinzu kommt eine relativ geringe absolute Förderung für die Antragsteller in den ersten Jahren nach der Einführung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den Anbietern und geringe Provisionserträge für die Versicherungsmakler. Als Folge dessen haben viele Anbieter ihre Riester-Produkte wieder vom Markt genommen. Seit dem Jahr 2005 setzt sich langsam aber sicher der Trend durch, dass aufgrund der staatlichen Förderung und der fehlenden Attraktivität anderer Sparprodukte, die Riester-Rente in Ihrer Attraktivität stark unterschätzt wurde.
Der Staat fördert Ihre private Altersversorge mit der Riester-Rente!
Das Niveau der gesetzlichen Rente wird auch weiterhin sinken. Die so entstehende Versorgungslücke sollte man daher rechtzeitig privat schließen. Der Staat belohnt und unterstützt Ihre Aufwendungen, sofern Sie zum Kreis der Förderberechtigten gehören.
Wen fördert man bei der Riester-Rente?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Selbstständige hingegen fördert man nicht, sie können sich aber mit der Rürup Rente absichern.
Wie erhalte ich die Riester-Rente Förderung?
Mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind dann die Zulagen zu beantragen. Diese Förderungen überweist man direkt auf Ihren Vertrag. Auf Wunsch kann man jetzt auch ein vereinfachtes Dauerzulageverfahren beantragen.
Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen)
- ab 2008 mindestens 4 %
Ihres Bruttoeinkommens betragen.
Zulagen je Erwachsenem pro Jahr:
- ab 2008 – 154 Euro
Entwicklung der Zulagen je Kind pro Jahr:
- ab 2008 – 185 Euro
- für jedes ab 2008 geborene Kind – 300 Euro
Ist Ihre Vorsorge noch aktuell?
Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien mit der Riester-Rente. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende aber erhalten bei der Riester Rente die absolut höchsten Zuwendungen.