Berufsrechtsschutzversicherung – wenn der Chef das Urlaubsgeld nicht zahlt
Auch im Betrieb gibt es leider immer wieder Situationen in welchen sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt. Oft streitet man zwar nur um Kleinigkeiten! Diese kann man dann schnell auch mal im persönlichen Gespräch mit dem Chef besprochen und aus der Welt schaffen, aber was geschieht, wenn es dann wirklich mal ums “Eingemachte” geht? Es muss ja nicht gleich um die Kündigung gehen. Aber zahlreiche andere Streitigkeiten, sei es die Frage nach den Urlaubszeiten, dem vereinbarten Urlaubsgeld, den Überstunden und last but not least dem Gehalt, all diese Punkte können Anlass zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen sein und landen dann leider sogar auch vor Gericht.
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Die Berufsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen sehr sinnvoll sein. Egal ob man einen eigenen Rechtsanspruch durchsetzen möchte, oder ob man einen Anspruch vom Arbeitgeber geltend machen möchte, in allen Fällen gilt, wenn man einen Rechtsanwalt oder sogar das Gericht einschalten muss, wird das in der Regel richtig teuer.
Unter den Versicherungsgesellschaften gibt es eine Reihe, welche die Versicherungsform des Berufsrechtsschutzes anbieten. Besonders hat sich hierbei die DAS Rechtsschutzversicherung hervorgetan. Die DAS Versicherungsgruppe ist seit vielen Jahren ein hervorragend etablierter Partner, speziell, wenn es um Fragen rund um Rechtsangelegenheiten geht. Allerdings sollte man sich grundsätzlich, bevor man einen Versicherungsvertrag in Sachen Berufsrechtsschutzversicherung abschließt, zunächst mal kundig machen, welcher Versicherungs-Partner wohl der Partner seiner Gunst werden soll. Eine hervorragende Vergleichsmöglichkeit bietet hier das Internet. Über diese Plattformen kann man Versicherungsvergleiche anstellen, welche von kompetenten und unabhängigen Versicherungsmaklern angeboten werden. Hier kann man dann, nach einem ausführlichen Preis-Leistungsvergleich, den Versicherungsabschluss auch gleich tätigen.